Was kann ich tun?
Lärm entsteht nicht von alleine – von Lärm Betroffene sind auch oft Verursacher. Allgemein gelten die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie Sonn- und Feiertage als Ruhezeit. Es gibt jedoch regionale Unterschiede bei den Ruhezeiten und den erlaubten Tätigkeiten.
Über die genauen Bestimmungen informiert das jeweilige Gemeindeamt. Generell sollte in den Zeiten erhöhter Ruheerwartung, wie z. B. mittags, auf lärmende Tätigkeiten verzichtet werden. Dass es eine Ruhezeit gibt, bedeutet jedoch nicht, dass in der restlichen Zeit Lärm gemacht werden darf.Das alltägliche persönliche Verhalten kann dazu beitragen, Lärm zu vermeiden oder zu verringern, z. B. im Straßenverkehr:
- Lärmarm fahren – langsamer fahren: niedertourig, gleichmäßiger und vorausschauend.
- Unnötige Beschleunigungsvorgänge vermeiden.
- Fahrzeugtüren möglichst leise schließen.
- Kurze Wegstrecken mit dem Rad oder zu Fuß zurücklegen.
- Auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
- Unnötige Autofahrten vermeiden.
Aber auch der Kauf von "leisen" Haushaltsgeräten kann einen großen Beitrag zur individuellen Lärmvermeidung leisten. Je leiser ein Mixer, ein Staubsauger, ein Geschirrspüler oder ein Rasenmäher ist, desto angenehmer ist seine Verwendung für die persönliche Umwelt. Informationen zum Schallleistungspegel finden sich in Prospekten, Bedienungsanleitungen oder Testzeitschriften. Auch durch die richtige Aufstellung der Geräte kann unnötiger Lärm vermieden werden.
15.04.2009, Lebensministerium V/5


