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2005: Erhebung, welche
  • Straßen mehr als 3 bzw. 6 Mio. Kfz-Fahrten/Jahr,
  • Eisenbahnstrecken mehr als 30.000 bzw. 60.000 Fahrten/Jahr,
  • Flughäfen mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr
aufweisen. 


27. Jänner 2009 Veröffentlichung aller gemäß Umgebungslärmrichtlinie vorgesehenen strategischen Umgebungslärmkarten für alle 
  • Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz-Fahrten/Jahr,
  • Eisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Fahrten/Jahr und
  • Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr 
sowie in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 EinwohnerInnen auch für alle weniger stark frequentierten Straßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen sowie für Straßenbahnstrecken und bestimmte größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen). 


9. Februar 2009 bis 23. März 2009 Stellungnahmefrist im Rahmen der öffentlichen Auflage der Teil-Aktionspläne in Zuständigkeit des Bundes für die mit den strategischen Umgebungslärmkarten erfassten Gebiete. Die Auflagefristen der Länder weichen teilweise davon ab und sind unter Umgebungslärm-Aktionspläne dargestellt.


Bis 30. Juni 2012 beziehungsweise bis 31. Dezember 2012 Erstellung von strategischen Umgebungslärmkarten sowie Berichtslegung an die Europäische Kommission für alle
  • Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz-Fahrten/Jahr,
  • Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Fahrten/Jahr und
  • Flughäfen
sowie in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern auch für weniger stark frequentierte Straßen und Eisenbahnstrecken sowie für Straßenbahnstrecken und bestimmte größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen).
 

Bis 18. Juli 2013 Erstellung von Aktionsplänen für die mit den strategischen Umgebungslärmkarten erfassten Gebiete.

 
Über die erhobenen Daten, strategischen Umgebungslärmkarten wie auch Aktionspläne erfolgt jeweils eine Mitteilung an die Europäische Kommission. Alle fünf Jahre werden die Lärmkarten und Aktionspläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

20.01.2009, Lebensministerium V/5