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Umgebungslärm-Aktionspläne
Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt immer durch die für die Lärmquelle zuständige Behörde, der Aktionsplan für Österreich setzt sich daher aus mehreren Teil-Aktionsplänen zusammen. > mehr zu: Umgebungslärm-Aktionspläne
03.08.2010, Lebensministerium V/5
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Zuständige Behörden der Aktionsplanung
Die für die Lärmquelle zuständige Behörde ist in Österreich auch für die Umgebungslärm-Aktionsplanung zuständig. Die Post- und Mailadressen für Anfragen und Stellungnahmen finden sich bei den Umgebungslärm-Aktionsplänen > mehr zu: Zuständige Behörden der Aktionsplanung
03.02.2009, Lebensministerium V/5
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Erstellung von Aktionsplänen
Auf den strategischen Lärmkarten basierend sind Aktionspläne zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung auszuarbeiten. Bei der Erstellung ist auch die Öffentlichkeit einzubeziehen. > mehr zu: Erstellung von Aktionsplänen
16.01.2009, Lebensministerium V/5
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Umweltprüfung von Aktionplänen
Unter bestimmten Umständen ist seitens der für die Aktionsplanung zuständigen Behörde für die Aktionspläne die Durchführung einer "Strategischen Umweltprüfung" erforderlich. > mehr zu: Umweltprüfung von Aktionplänen
20.01.2009, Lebensministerium V/5

