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Schwellenwerte
Als Grundlage für die Aktionsplanung wurden im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für die Bewertung von Umgebungslärm Schwellenwerte definiert. > mehr zu: Schwellenwerte
31.08.2007, Lebensministerium V/5
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Ruhige Gebiete
Im Rahmen der Bekämpfung von Umgebungslärm sollen nach dem Grundsatz der Vorbeugung auch ruhige Gebiete geschützt werden. > mehr zu: Ruhige Gebiete
31.08.2007, Lebensministerium V/5


