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Stand der Fördermöglichkeiten für objektseitige Lärmschutzmaßnahmen in Österreich

Die Kenntnis über öffent­liche Maßnahmen­- bzw. Förder­programme durch den Betroffenen ist von großer Bedeutung, wenn effektiv und problemorientiert Lärm­schutz betrieben werden soll.

Dabei ist es hilfreich, die
 
zu kennen und
 

Wenn BürgerInnen aus eigenem Antrieb um Förderung von Lärmschutz ansuchen, ist Lärmschutzbedarf subjektiv bereits gegeben. Liegen nun auch die sachlichen und rechtlichen Voraussetz­ungen für die Umsetzung bzw. Förderung von Lärmschutzmaßnahmen vor, kommen diese Maßnahmen zielgerecht zum Einsatz. Die mit der Abwicklung der Förderprogramme befassten öffentlichen Stellen profitieren zudem von konkreteren Anfragen und Rückfragen von bereits vorab informierten BürgerInnen.
 
Die Arbeiten für die Zusammenstellung der Informationen zu den verfügbaren Förderprogrammen wurden von Lebensministerium und Bundesarbeiterkammer gemeinsam bei TAS SV-GmbH und psiA-Consult GmbH beauftragt.
 

10.12.2009, Lebensministerium V/5