http://www.laerminfo.at
Home

Servicelinks

Hauptnavigation

Suche



Inhalte

Strategische Umgebungslärmkarten

Für die erste Phase sieht die EU-Umgebungslärmrichtlinie vor, die Lärmbelastung in Ballungsräumen und entlang hochrangiger Infrastruktureinrichtungen zu erheben.  

Unter hochrangigen Infrastruktureinrichtungen sind alle Straßen zu verstehen, auf denen ein Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vorliegt - das entspricht etwa 16.500 Kfz pro Tag im Straßenquerschnitt. Auch für Schienenwege mit mehr als 60.000 Zugfahrten pro Jahr – das sind etwa 200 pro Werktag – und Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr ist die Lärmbelastung zu erheben.
 
Ab dem Jahr 2012 fallen Ballungsräume bereits ab einer Einwohneranzahl von 100.000 in den Geltungsbereich der Richtlinie und für hochrangige Infrastruktureinrichtungen werden bereits ab drei Millionen Kfz pro Jahr bzw. 30.000 Zügen pro Jahr berücksichtigt. Für den Flugverkehr werden alle internationalen österreichischen Flughäfen betrachtet.
 
Dokumentiert wird die Lärmbelastung in strategischen Umgebungslärmkarten, die zukünftig auf Basis EU-weit einheitlicher Bewertungsmethoden berechnet werden. Neben der flächenhaften Darstellung der Lärmbelastung ist auch die Auswertung der betroffenen Bevölkerung in den einzelnen Lärmzonen ein Bestandteil der strategischen Umgebungslärmkarten.

16.01.2009, Lebensministerium V/5