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Richtwert im Freien im Wohngebiet bei Tag 55 Dezibel<br/> Richtwert im Freien im Wohngebiet bei Nacht 45 Dezibel<br/>  <br/> Richtwert in Wohn- bzw. Schlafräumen bei Tag 35 Dezibel<br/> Richtwert in Wohn- bzw. Schlafräumen bei Nacht 30 Dezibel<br/>  
Foto: Lautschrift

Vorbeugender Gesundheitsschutz

Das tatsächliche Auftreten gesundheitlicher Auswirkungen durch Lärm kann zwar nicht an einen bestimmten Pegelwert geknüpft werden, für den vorbeugenden Gesundheitsschutz können aber Grenzwerte angegeben werden. Solche Werte wurden zum Beispiel von der WHO veröffentlicht.

Die von der WHO - der Welt-Gesundheits-Organisation - publizierten Werte für den vorbeugenden Gesundheitsschutz geben an, bei welchen Lärmbelastungen jedenfalls keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Überschreitung der Werte muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass negative Auswirkungen gegeben sind.
 
Für den ungestörten Schlaf wird zum Beispiel ein Wert von 30 dB im Raum als Grenzwert angegeben. Bei Werten darüber konnten in Untersuchungen bereits eine Änderung der Schlafstadien, Schwierigkeiten beim Einschlafen und eine geminderte Schlafqualität beobachtet werden. Für den vorbeugenden Gesundheitsschutz während des Tageszeitraums werden für Freiräume 55 dB angegeben. Ab diesem Wert kann bereits eine Beeinträchtigung der Kommunikation, der akustischen Orientierung und der Erholung auftreten.
 
 

Links zum Thema:

28.08.2007, Lebensministerium V/5