Ballungsräume ab 2007
In den strategischen Lärmkarten, die bis 2007 zu erstellen sind, werden Ballungsräume ab 250.000 EinwohnerInnen gesondert betrachtet. Nur der Ballungsraum "Wien" erfüllt diese Anforderungen.
Die Ballungsräume wurden mit der Verordnung gemäß § 11 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz in Abstimmung mit den Bundesländern festgelegt.Der Ballungsraum „Wien“ besteht aus den Gemeindegebieten von:
| Wien |
| Perchtoldsdorf |
| Brunn am Gebirge |
| Wiener Neudorf |
| Maria Enzersdorf |
| Mödling |
30.08.2007, Lebensministerium V/5


