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Im Kartenausschnitt ist der Ballungsraum Wien - die Gemeinde Wien sowie fünf im Süden angrenzende Gemeinden - farblich markiert.
Foto: Umweltbundesamt

Ballungsräume ab 2007

In den strategischen Lärmkarten, die bis 2007 zu erstellen sind, werden Ballungsräume ab 250.000 EinwohnerInnen gesondert betrachtet. Nur der Ballungsraum "Wien" erfüllt diese Anforderungen.

Die Ballungsräume wurden mit der Verordnung gemäß § 11 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz in Abstimmung mit den Bundesländern festgelegt. 
 

 
 
 
Der Ballungsraum „Wien“ besteht aus den Gemeindegebieten von:
 Wien 
 Perchtoldsdorf 
 Brunn am Gebirge 
 Wiener Neudorf 
 Maria Enzersdorf 
 Mödling 

 
 

30.08.2007, Lebensministerium V/5