Strengere Grenzwerte für Reifen ab 2012!
Mit zunehmender Geschwindigkeit überwiegt das Abrollgeräusch eines Fahrzeugs gegenüber dem Antriebsgeräusch – der Lärm wird ab diesem Zeitpunkt größtenteils durch Beschaffenheit von Reifen und Fahrbahn bestimmt.
Bei neueren Kraftfahrzeugen (ab 1996) übertönt das Abrollgeräusch bereits bei deutlich geringerer Geschwindigkeit das Antriebsgeräusch. Die Bekämpfung von Straßenverkehrslärm muss also auch bei den Fahrzeugreifen ansetzen.Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen sind in der EU-Richtlinie 92/23/EWG über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern geregelt. Eine Absenkung der Grenzwerte wurde nun mit der im Juli 2009 erlassenen EU-Verordnung Nr. 661/2009 beschlossen, die strengeren Werte treten ab 2012 in Kraft. Die in der Verordnung festgelegten Werte entsprechen weitgehend den Empfehlungen der Fehrl-Studie, die im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt wurde.
Mit einer weiteren Verordnung, die am 25. November 2009 vom Europäischen Rat und vom Parlament verabschiedet wurde, ist auch eine entsprechende Kennzeichnung der Reifen ab 2012 vorgesehen. Die Verordnung sieht ab November 2012 für alle neuen Reifen eine Kennzeichnung der Reifen bezüglich Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Abrollgeräusch vor.
Links zum Thema:
- Tyre/road noise report - Part 1
- Tyre/road noise report - Part 2
- Reifengrenzwerte aktuell - Richtlinie 92/23/EWG (geltende Fassung)
- Reifengrenzwerte ab 2012 - Verordnung Nr. 661/2009
- Vorschlag für die Reifenkennzeichnungsverordnung
10.12.2009, Lebensministerium V/5


