Lärmkarten - Auswertung
Für die Auswertung der betroffenen Bewohner werden je Gebäuden die darin (Hauptwohnsitz-)gemeldeten Personen gezählt. Die Zuordnung zu den unterschiedlichen Lärmzonen basiert auf dem höchsten an der Gebäudefassade auftretenden Lärmpegel.
Als Gebäude mit einer ruhigen Fassade werden jene Gebäude bezeichnet, an denen der niedrigste an der Fassade auftretende Pegel um mindestens 5 dB unter dem Schwellenwert für die Aktionsplanung und um mindestens 20 dB unter dem höchsten Pegel an der Fassade liegt.
Als Gebäude mit besonderer Schalldämmung werden jene Gebäude bezeichnet, an denen passive Lärmschutzmaßnahmen gesetzt sind (z.B. Lärmschutzfenster). Eine Belüftungsanlage, Schalldämmlüfter oder die Möglichkeit des Lüftens über Fenster an einer ruhigen Fassade des Gebäudes müssen in diesem Fall gegeben sein.
29.08.2007, Lebensministerium V/5

