Ballungsräume ab 2012
In den strategischen Lärmkarten, die bis 2012 zu erstellen sind, werden Ballungsräume ab 100.000 EinwohnerInnen berücksichtigt.
Die Ballungsräume wurden mit der Verordnung gemäß § 11 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz in Abstimmung mit den Bundesländern festgelegt.Zusätzlich zum Ballungsraum Wien gelten die nachfolgenden Gebiete als Ballungsräume mit mehr als 100.000 EinwohnerInnen.
| Graz | Gemeindegebiet von Graz |
| Linz | Gemeindegebiete von Linz und Traun |
| Salzburg | Gemeindegebiet von Salzburg |
| Innsbruck | Gemeindegebiete von Innsbruck und Völs bis zu einer Seehöhe von 800 m |
16.01.2009, Lebensministerium V/5

