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Ballungsräume ab 2012

In den strategischen Lärmkarten, die bis 2012 zu erstellen sind, werden Ballungsräume ab 100.000 EinwohnerInnen berücksichtigt.

Die Ballungsräume wurden mit der Verordnung gemäß § 11 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz in Abstimmung mit den Bundesländern festgelegt.
 
Zusätzlich zum Ballungsraum Wien gelten die nachfolgenden Gebiete als Ballungsräume mit mehr als 100.000 EinwohnerInnen.

Graz   Gemeindegebiet von Graz 
Linz   Gemeindegebiete von Linz und Traun 
Salzburg   Gemeindegebiet von Salzburg 
Innsbruck   Gemeindegebiete von Innsbruck und Völs bis zu einer Seehöhe von 800 m 

16.01.2009, Lebensministerium V/5