Bericht der Europäischen Kommission gemäß Artikel 10
Gemäß Artikel 10 der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Kommission einen Bericht vorgelegt. Darin ist eine Überprüfung der bestehenden Gemeinschaftsmaßnahmen enthalten, die sich auf Quellen von Umgebungslärm beziehen.
Bericht der Europäischen Kommission gemäß Artikel 10 Absatz 1 Richtlinie 2002/49/EG (KOM2004/160)21.01.2009, Lebensministerium V/5

