Ruhige Gebiete
Im Rahmen der Bekämpfung von Umgebungslärm sollen nach dem Grundsatz der Vorbeugung auch ruhige Gebiete geschützt werden.
Gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz sind „Ruhige Gebiete“ als solche Gebiete definiert, die auf Grund ihrer jeweiligen Ausweisung einen besonderen Schutzanspruch in Bezug auf Umgebungslärm aufweisen.Ruhige Gebiete im Ballungsraum Wien sind in der Wiener Umgebungslärmschutz-Verordnung festgelegt worden. Es sind all jene Teilbereiche der nachfolgend aufgezählten Schutzgebiete, in welchen die Summe aller Schallquellen (ausgenommen Fluglärm) einen Schwellenwert von 50 dB für den Lden und 40 dB für den Lnight nicht übersteigt:
| Nationalpark Donau-Auen |
| Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten |
| Naturschutzgebiet Lobau |
| Landschaftsschutzgebiet Obere Lobau |
| Landschaftsschutzgebiet Liesing |
| Landschaftsschutzgebiet Döbling |
| Landschaftsschutzgebiet Hietzing |
| Landschaftsschutzgebiet Hernals |
| Landschaftsschutzgebiet Penzing |
| Landschaftsschutzgebiet Ottakring |
Die einzelnen Schutzgebiete sind in entsprechenden Landesgesetzen festgelegt.
31.08.2007, Lebensministerium V/5

