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Ruhige Gebiete

Im Rahmen der Bekämpfung von Umgebungslärm sollen nach dem Grundsatz der Vorbeugung auch ruhige Gebiete geschützt werden.

Gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz sind „Ruhige Gebiete“ als solche Gebiete definiert, die auf Grund ihrer jeweiligen Ausweisung einen besonderen Schutzanspruch in Bezug auf Umgebungslärm aufweisen.
 
Ruhige Gebiete im Ballungsraum Wien sind in der Wiener Umgebungslärmschutz-Verordnung festgelegt worden. Es sind all jene Teilbereiche der nachfolgend aufgezählten Schutzgebiete, in welchen die Summe aller Schallquellen (ausgenommen Fluglärm) einen Schwellenwert von 50 dB für den Lden und 40 dB für den Lnight nicht übersteigt:

 Nationalpark Donau-Auen 
 Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten  
 Naturschutzgebiet Lobau 
 Landschaftsschutzgebiet Obere Lobau 
 Landschaftsschutzgebiet Liesing 
 Landschaftsschutzgebiet Döbling 
 Landschaftsschutzgebiet Hietzing 
 Landschaftsschutzgebiet Hernals 
 Landschaftsschutzgebiet Penzing 
 Landschaftsschutzgebiet Ottakring 

 
Die einzelnen Schutzgebiete sind in entsprechenden Landesgesetzen festgelegt.
 

31.08.2007, Lebensministerium V/5