Umgebungslärm-Aktionspläne
Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt immer durch die für die Lärmquelle zuständige Behörde, der Aktionsplan für Österreich setzt sich daher aus mehreren Teil-Aktionsplänen zusammen.
Informationen zur Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme an die zuständige Behörde befinden sich bei den jeweiligen Teil-Aktionsplänen.Die derzeit noch nicht verfügbaren Teil-Aktionspläne werden nach Vorliegen eingebunden.
Allgemeine Informationen
Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen
Verkehr auf anderen Straßen
- Teil B2 – Aktionsplanung Burgenland
- Teil B3 – Aktionsplanung Kärnten
- Teil B4 – Aktionsplanung Niederösterreich
- Teil B5 – Aktionsplanung Oberösterreich
- Teil B6 – Aktionsplanung Salzburg
- Teil B7 – Aktionsplanung Steiermark
- Teil B8 – Aktionsplanung Tirol
- Teil B9 – Aktionsplanung Vorarlberg
- Teil B10 – Aktionsplanung Wien
Schienenverkehr
- Teil B11 – Aktionsplanung BMVIT (Eisenbahnstrecken)
- Teil B12 – Aktionsplanung Wien (Straßenbahnstrecken)
Flugverkehr
Gelände für industrielle Tätigkeiten mit IPPC-Anlagen im Ballungsraum Wien
03.08.2010, Lebensministerium V/5

