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Umgebungslärm-Aktionspläne

Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt immer durch die für die Lärmquelle zuständige Behörde, der Aktionsplan für Österreich setzt sich daher aus mehreren Teil-Aktionsplänen zusammen.

Informationen zur Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme an die zuständige Behörde befinden sich bei den jeweiligen Teil-Aktionsplänen. 
 
Die derzeit noch nicht verfügbaren Teil-Aktionspläne werden nach Vorliegen eingebunden.

 
Allgemeine Informationen

Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen  
Verkehr auf anderen Straßen

Schienenverkehr
 
Flugverkehr  
 
Gelände für industrielle Tätigkeiten mit IPPC-Anlagen im Ballungsraum Wien  
  

03.08.2010, Lebensministerium V/5