Zuständige Behörden der Aktionsplanung
Die für die Lärmquelle zuständige Behörde ist in Österreich auch für die Umgebungslärm-Aktionsplanung zuständig. Die Post- und Mailadressen für Anfragen und Stellungnahmen finden sich bei den Umgebungslärm-Aktionsplänen
Liste der Behörden und Geltungsbereich für die Erstellung der Teil-Aktionspläne:Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Verkehr auf anderen Straßen
Landesregierung für das Land Burgenland
Landesregierung für das Land Kärnten
Landesregierung für das Land Niederösterreich
Landesregierung für das Land Oberösterreich
Landesregierung für das Land Salzburg
Landesregierung für das Land Steiermark
Landesregierung für das Land Tirol
Landesregierung für das Land Vorarlberg
Magistrat der Stadt Wien
Schienenverkehr
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Ergänzend nur für den Ballungsraum Wien:
Landeshauptmann des Landes Wien (Straßenbahnstrecken)
Flugverkehr
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Gelände für industrielle Tätigkeiten mit IPPC-Anlagen im Ballungsraum Wien
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
03.02.2009, Lebensministerium V/5

