Schwellenwerte 2025

Die geltenden Grenzwerte für Lärm waren gemäß Umgebungslärmgesetzgebung an die Europäische Kommission zu berichten. Mit der Umstellung der Berichtsformate entsprechend des Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch (Durchführungsbeschluss 2021/1967) war eine Neumeldung erforderlich.