Lärmschutzfenster und -türen

Mindestanforderungen an Fenster und Türen sind genormt und hängen davon ab, wie laut es ist.

Bei geschlossenen, fachgerecht eingebauten und in gutem Stand gehaltenen Isolier­glasfenstern liegt die Schallpegel­diff­erenz zwischen Außen- und Innengeräusch in einer Größen­­ordnung von mindestens 30 dB. Bei Neubauten bestimmen Vorschriften (z. B. Bauordnungen, ÖNORM B 8115-2) den benötigten Mindestschallschutz von Außenbauteilen. Die hier angeführten Schalldämmmaße gelten für Fensteranteile ≤ 30 % an der Fassade.

Ebenso wichtig wie das Schalldämmmaß der Glas- und Rahmenkonstruktion ist die Ausführung der Dichtungen. Eine schlecht eingepasste oder mangelhafte Dichtung kann die schalldämmende Wirkung entscheidend einschränken.Überdies ist zu bedenken, dass infolge der Dämmung des Außen­lärms (Herstellung von Ruhe im Raum) auch überraschend haus­interne Geräusche (Haushaltsgeräte, Nach­barschafts­geräusche etc.) störend zu Bewusstsein kommen können.
 

Die Grundlage für Förderprogramme bilden in der Regel die gesetzlichen Bestimmungen für Straßen- und Schienenbauvorhaben.

Veröffentlicht am 15.09.2016