Fitness-Check Umgebungslärm

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde einem Fitness-Check unterzogen. Im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) hat die Europäische Kommission überprüft, ob die Ziele der Richtlinie noch aktuell sind und die Richtlinie wirksam, effizient und kostengünstig ist.

Evaluierung der Umgebungslärmrichtlinie

Die EU-Richlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ist seit mehr als 10 Jahren in Kraft. Sie wurde von der Europäischen Kommission nun einer Untersuchung im REFIT-Programm unterzogen.

Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) der Europäischen Kommission soll gewährleisten, dass die EU-Rechtsvorschriften ihre Ziele für die Bürgerinnen und Bürger wirksam, effizient und kostengünstig erreichen. REFIT soll die EU-Rechtsvorschriften einfach halten, unnötigen Verwaltungsaufwand abbauen und bestehende Rechtsvorschriften ohne Beeinträchtigung ihrer Ziele entsprechend anpassen.

Die Evaluierung fand in den Jahren 2015 und 2016 statt. Die Ergebnisse sind in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

Im Rahmen der Evaluierung fand auch ein Konsultationsprozess statt, an welchem sich jeder Interessierte beteiligen konnte.

Die Ergebnisse kurz zusammengefasst:

  • Die Richtlinie hat nach wie hohe Bedeutung auf EU Ebene, da das Ausmaß der Lärmbelastung in Europa immer noch ein relevantes Gesundheitsproblem darstellt. Der EU-weit einheitliche Lösungsansatz führt dazu, dass qualitativ hochwertige Daten unter anderem auch für das Setzen weiterer Maßnahmen der EU hinsichtlich der Lärmquellen zur Verfügung stehen.
  • Die Richtlinie ist in sich und in Zusammenhang mit der EU-Gesetzgebung in Bezug auf Umwelt oder die Regulierung der Lärmquellen schlüssig.
  • In Bezug auf die Effektivität wurden Fortschritte in Richtung eines gemeinsamen Ansatzes erzielt, deren Auswirkungen aber aufgrund der Verzögerungen bei der Einführung des gemeinsamen Berechnungsverfahrens bisher nur teilweise zu sehen sind. Jedenfalls sorgt die Richtlinie für eine verstärkte Beachtung der Thematik und weist auf die hohe Relevanz der Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit hin.
  • Die Verwaltungskosten werden als gering eingestuft. Kosten-Nutzen-Untersuchungen zeigen, dass die in den Aktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen effizient waren und ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufwiesen.
  • Die Richtlinie kann einen Mehrwert auf EU-Ebene darstellen, da sie durch die einheitliche Datenverfügbarkeit eine vergleichbare Ausgangssituation in der EU für Infrastrukturbetreiber darstellt und den Wettbewerb vereinfacht und auch zu verbesserten Informationen für Entscheidungsträger führt.

Die Evaluation stützt sich auf folgende Erhebungen:

  • Eine Studie, die von einem Konsortium unter der Leitung des Centre for Strategy and Evaluation Services (CSES) erstellt wurde.
  • Eine öffentliche Konsultation in 23 Sprachen, die im Zeitraum Dezember 2015 bis März 2016 durchgeführt wurde.

Die Ergebnisse der Evaluierung werden auch in den zweiten Umsetzungsbericht der Kommission einfließen. Der erste Umsetzungsbericht wurde 2011 veröffentlicht und zeigt den Fortschritt bei der Umsetzung der Richtlinie sowie mögliche Verbesserungen auf, um die Wirkung der Richtlinie zu verbessern.

Veröffentlicht am 10.01.2017

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