Die für die Durchführung der Umgebungslärm-Arbeiten (Ausarbeitung der strategischen Lärmkarten, Sammlung der strategischen Lärmkarten, Erstellung der Aktionspläne etc.) zuständigen Behörden waren im Juli 2005 an die Europäische Kommission zu berichten.
Es besteht keine regelmäßige wiederkehrende Berichtspflicht, Aktualisierungen sind aber jederzeit möglich. Im Jahr 2024 erfolgte anlässlich der überarbeiteten Reporting-Vorgaben eine Aktualisierung der von Österreich gemeldeten Daten und eine Berichterstattung im neuen Format.
Veröffentlicht am 24.09.2025,
BMLUK-VI/5