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Förderprogramme

Der wirksamste Lärmschutz ist die Lärmvermeidung. Bereits in der örtlichen Raumplanung können wesentliche Prinzipien des Lärmschutzes berücksichtigt und angewendet werden. 

Kann Lärm nicht vermieden werden, so besteht oft die Möglichkeit, den Lärm durch Maßnahmen entlang der Verkehrswege an der Ausbreitung zu hindern. 

Besteht keine andere Möglichkeit bleibt nur der Einbau von Lärmschutzfenstern.

  • Objektseitige Förderprogramme - Lärmschutzfenster und -türen

    Viele Lärmschutzprogramme sehen die Möglichkeit einer Förderung von objektseitigen Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzfenstern oder -türen vor. Auch bei der Errichtung neuer Wohngebäude muss auf die vorliegende Lärmbelastung geachtet werden. Mindestanforderungen an Fenster und Türen sind genormt und hängen davon ab, wie laut es ist.

    Wirkung eines Lärmschutzfensters; Bei einem Aussenpegel von 60 Dezibel können innen erwartet werden: 50 Dezibel bei offenem Fensterm, 32 Dezibel bei einem geschlossenem Fenster. Ein Lärmschutzfenster schafft es auf 22 Dezibel.
  • Sanierungsprogramm Schienenverkehr

    Für die gezielte Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der bestehenden Schieneninfrastruktur wurde bereits 1993 ein umfassender Schienenlärmkataster erstellt.

    Schienennetz mit 5 parallelen Gleisen, die in größerer Entfernung zusammenlaufen
  • Förderprogramm Flughafen Wien

    Das Lärmschutzprogramm Flughafen Wien ist Bestandteil eines Maßnahmenbündels, das im Rahmen des Mediationsvertrages vereinbart wurde.

    Flugzeug beim Abflug
    © Gröger

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