Die Festlegung von Ruhigen Gebieten ist für die Mitgliedstaaten nicht verpflichtend. Informationen zu den Ruhigen Gebieten in Österreich
Die festgelegten Ruhigen Gebiete wurden im Rahmen der Aktionsplan-Berichterstattung über die Europäische Umweltagentur an die Europäische Kommission berichtet.
Veröffentlicht am 24.09.2025,
BMLUK-VI/5