Ruhige Gebiete (Berichtsdatum 2024)

Im Zuge der Berichterstattung der Umgebungslärm-Aktionspläne 2024 erfolgte auch eine Meldung der Ruhigen Gebiete.

Die Festlegung von Ruhigen Gebieten ist für die Mitgliedstaaten nicht verpflichtend. Informationen zu den Ruhigen Gebieten in Österreich

Die festgelegten Ruhigen Gebiete wurden im Rahmen der Aktionsplan-Berichterstattung über die Europäische Umweltagentur an die Europäische Kommission berichtet.

Veröffentlicht am 24.09.2025, BMLUK-VI/5