Schwellenwerte (Berichtsdatum 2025)

Die geltenden Grenzwerte für Lärm waren gemäß Umgebungslärmgesetzgebung an die Europäische Kommission zu berichten. Mit der Umstellung der Berichtsformate entsprechend des Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch (Durchführungsbeschluss 2021/1967) war eine Neumeldung erforderlich.