Sind die vorliegenden Lärmquellen, ihre genaue Lage und das Ausmaß der Emissionen bekannt, so kann eine Berechnung für ganze Gebiete durchgeführt werden.
Mit der Messung können auch Lärmquellen erfasst werden, für die keine Daten vorliegen, der Lärmpegel wird dabei aber nur punktuell ermittelt und ist nur für den Messzeitraum repräsentativ. Eine Messung muss über einen ausreichend langen Zeitraum erfolgen, und es sind die meteorologischen Bedingungen zu beachten. Grundsätzlich ist bei ausbreitungsneutralen bis ausbreitungsgünstigen Bedingungen zu messen.
Obwohl die allgemein verwendeten Schallpegelmessgeräte einfach zu bedienen sind, muss eine Schallmessung mit großer Sorgfalt durchgeführt werden. Wie eine Messung durchzuführen ist beschreibt die ÖNORM S 5004. Für die Verwendung im Behördenverfahren müssen Messgeräte amtlich geeicht sein.
Sachverständigensuche
Neben der für die Lärmquelle zuständigen Behörde können Messungen auch bei entsprechenden Sachverständigen privat beauftragt werden:
Eine Liste von Sachverständigen steht beim Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverstaendigen Österreichs zur Verfügung. Suche
Auch auf der Seite des Justizministeriums kann nach Gerichstssachverständigen gesucht werden. Suche
Auf der Website der Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten steht ein Verzeichnis aller Ziviltechniker zur Verfügung. Suche
Auch der Fachverband Ingenieurbüros stellt ein Mitgliederverzeichnis zur Suche nach facheinschlägigen Ingenieurbüros zur Verfügung. Suche