Aktionsplanung 2024

Auf Grundlage der strategischen Lärmkarten 2022 werden die bestehenden Aktionspläne überprüft und überarbeitet. Die Aktionspläne sind bis 2024 fertigzustellen.

Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt auf Basis des Artikels 8 der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. ihrer nationalen Umsetzung. In den Umgebungslärm-Aktionsplänen sollen nicht nur Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, sondern es sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Laut Umgebungslärmrichtlinie sind "Die in den Plänen genannten Maßnahmen ... in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt, sollten aber insbesondere auf die Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer von den Mitgliedstaaten festgelegter Kriterien ergeben, und insbesondere für die wichtigsten Bereiche gelten, wie sie in den strategischen Lärmkarten ausgewiesen wurden".

Diese Kriterien sind in Österreich beispielsweise die in der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung festgelegten Schwellenwerte für die Aktionsplanung. Für den Inhalt der Aktionspläne sind Mindestanforderungen festgelegt.  

Die Aktionspläne sind im Fall bedeutsamer Änderungen der bestehenden Lärmsituation, mindestens aber alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 wurde der Zeitrahmen für die nächste Überprüfung bzw. Überarbeitung mit 18. Juli 2024 festgelegt. Damit steht ein Jahr mehr als bisher für die Ausarbeitung der Pläne zur Verfügung. 

Verantwortlich ist nach wie vor die jeweils für die Lärmquelle zuständige Behörde. Der Umgebungslärm-Aktionsplan für Österreich setzt sich daher aus mehreren Teil-Aktionsplänen zusammen. Die zuständigen Behörden sind bei den aktuellen Teil-Aktionsplänen 2018 angeführt.

Bei der Erstellung der Aktionspläne besteht für Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der jeweiligen Teil-Aktionspläne nach Übermittlung durch die zuständigen Behörden hier veröffentlicht. Diese öffentliche Auflage wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 stattfinden.

 

 

Veröffentlicht am 27.09.2022, BMK V/11

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