Betroffene nach Gemeinden 2022

Die durch Lärm betroffenen Einwohner:innen werden von den zuständigen Behörden auf Gemeindeebene zur Verfügung gestellt.

 

Die gemeindeweise Auswertung stellt die detaillierteste Zusammenstellung der im Rahmen der strategischen Lärmkartierung erhobenen Betroffenen dar, die veröffentlicht ist. 

Als Basis für die Erhebung dienen die in den einzelnen Gebäuden gemeldeten Einwohner und die am Gebäudeumriss in 4 m Höhe errechneten Immissionspegel. Die Einwohner werden immer in jenen Pegelklassen gezählt, die der lauteren Hälfte der berechneten Immissionspunkte des Gebäudes entsprechen.

Wenn eine bestimmte Gemeinde nicht in der Auflistung enthalten ist, so bedeutet das noch nicht, dass keine Lärmbelastung vorliegt! Die Kartierung erstreckt sich außerhalb der Ballungsräume nur auf hochrangige Verkehrsinfrastruktur. Die kartierten Strecken können beispielsweise den Geltungsbereichkarten für Straßenverkehr und Schienenverkehr entnommen werden.

Veröffentlicht am 02.11.2023, BMK V/11

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