Änderung durch das neue Rechenverfahren

Durch die umfassenden Anpassungen der Berechnungsmethodik für Umgebungslärm sind Änderungen der ermittelten Immissionen und damit auch der Betroffenenauswertungen zu erwarten. Im Rahmen einer Studie wurde das Ausmaß der Änderungen für Straßenverkehrslärm ermittelt.

Im Rahme der Studie "Vergleichsberechnung der Lärmkartierung Straßenverkehr mit RVS 04.02.11 und ÖAL 28 nach RL 2015/996 (EU)" erfolgte eine Gegenüberstellung der berechneten Immissionen und ermittelten betroffenen Einwohner für das alte und neue Rechenverfahren.

Für die Emissionsfaktoren wurden bereits jene Werte hinterlegt, die der noch im Jahr 2021 zu erwartenden Anpassung der Richtlinie 2015/996 (EU) entsprechen. Damit ist das dann auch für die Kartierung 2022 geltende Verfahren einschließlich der aktuellsten Korrekturfaktoren für die österreichischen Deckschichten abgebildet. Die Ermittlung dieser Werte erfolgte in einer eigenständigen Arbeit.

Von Seite der burgenländischen Landesregierung wurden die Modelldaten der strategischen Lärmkartierung 2017 für vier Gemeinden zur Verfügung gestellt, um die Vergleichsrechnungen durchführen zu können. 

Änderungen ergeben sich zum einen aufgrund der Aufteilung der Verkehrsdaten auf die neuen Fahrzeugkategorien, zum anderen hat sich auch das Verfahren für die Schallausbreitungsberechnung geändert. Die durch das neue Berechnungsverfahren entstehenden Unterschiede werden in der Studie in Form von Differenzlärmkarten visualisiert. Gleichzeitig erfolgte auch die Ermittlung der Betroffenenzahlen, die den mit dem alten Verfahren ermittelten Werten gegenüber gestellt werden.

Die Ergebnisse kurz umrissen:

  • In den betrachteten Gemeinden zeigt sich eine Erhöhung der ermittelten straßennahen Immissionen, während insbesondere für abgeschirmte Bereiche geringere Immissionen ausgewiesen werden.
  • Dementsprechend nehmen auch die Betroffenenzahlen über dem Schwellenwert (Lden 60 dB, Lnight 50 dB) zu, während die Betroffenenzahlen über den gesamten Erhebungsbereich (Lden > 55 dB, Lnight > 45 dB) aber sogar abnehmen.
  • Insgesamt führt die Anwendung der neuen Verfahren nur zu geringen Abweichungen der ausgewiesenen Fassadenpegel. Die Zu- und Abnahmen der Betroffenenzahlen liegen in der Größenordnung von 6-12%.

Bei den Betroffenenauswertungen erfolgte die Zuordnung aus Gründen der Vergleichbarkeit immer über den lautesten Fassadenpegel. 

Zuweisung der betroffenen Einwohner zu den Belastungsklassen

Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist unter anderem auch, die Anzahl der durch Lärm betroffenen Einwohner zu erheben. Dazu werden die Bewohner der in lärmbelasteten Gebieten liegenden Gebäude den Immissionswerten an der Gebäudefassade entsprechend in unterschiedlichen Pegelklassen aufsummiert. Die Immissionswerte werden immer für eine Höhe von 4m berechnet.

Bisher wurde für das Zählen der Einwohner immer der höchste für ein Gebäude ermittelte Immissionswert verwendet. Das bedeutet, dass alle im Gebäude gemeldeten Einwohner in der lautesten Lärmklasse gezählt werden, die am Gebäude anliegt - ungeachtet der Tatsache, dass große Teile der Fassade vielleicht deutlich geringer belastet sind. Mit der Richtlinie 2015/996 (EU) wurde nun ein neues Verfahren festgelegt, wie die Einwohner eines Gebäudes den ermittelten Fassadenpegeln zuzuordnen sind. 

Für Gebäude, bei denen nicht bekannt ist, wie die darin liegenden Wohnungen angeordnet sind, werden die Bewohner in jenen Lärmklassen gezählt, die der lauteren Hälfte der für das ganze Gebäude berechneten Fassadenpegel entsprechen. Die Einwohner werden vereinfacht gesagt der lauteren Hälfte des Gebäudes zugeordnet.

Daraus ergeben sich gravierende Änderungen auf die Betroffenenstatistik. Auf Basis von Gebäudeauswertungen, die dankenswerterweise von Asfinag, dem Burgenland und der Stadt Salzburg zur Verfügung gestellt wurden, konnte eine Vergleichsauswertung durchgeführt werden.

Ergebnis: Alleine die unterschiedliche Zählweise der Bewohner in den Gebäuden führt in den betrachteten Bereichen dazu, dass die Anzahl der Einwohner mit einer Lärmbelastung Lden > 55 dB in einer Größenordnung von ca. 20% abnimmt. In den einzelnen Pegelklassen bzw. auf Gemeindeebene kann es auch zu deutlich größeren Differenzen kommen.

Eine Abnahme der Betroffenenzahlen ist insbesondere in den höheren Pegelklassen zu beobachten. Das führt dazu, dass die Zahl der mit diesen Betroffenenstatistiken ermittelten Einwohner, die sich stark durch Lärm gestört fühlen noch deutlicher abnimmt.

Veröffentlicht am 16.06.2021