Die Meldung der Hauptverkehrsstraßen - Autobahnen und Schnellstraßen - für das Jahr 2024 umfasst Straßen mit einer Länge von insgesamt 2266 km.
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur veröffentlicht entsprechend §5 (7) Bundesumgebungslärmschutz-Gesetz die Verkehrsdaten des Straßennetzes, für welches in seiner Zuständigkeit strategische Lärmkarten erstellt werden müssen. Im Juni 2025 wurden alle Anfang 2025 in Betrieb befindlichen Autobahnen und Schnellstraßen berichtet.
Insgesamt sind in der Zusammenstellung auch Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 26 km enthalten, welche ein Verkehrsaufkommen von weniger als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr aufweisen.
In der kartographischen Darstellung der Hauptverkehrsstraßen sind die abschnittsbezogenen Verkehrszahlen (JDTV) des Autobahn- und Schnellstraßennetzes farblich abgestuft dargestellt.