Alle Haupteisenbahnstrecken im Sinne der Umgebungslärmschutz-Gesetzgebung müssen jährlich berichtet werden. Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz bezeichnet jede Eisenbahnstrecke mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30 000 Zügen pro Kalenderjahr als Haupteisenbahnstrecke.
Das österreichische Eisenbahnnetz enthielt im Jahr 2024 Haupteisenbahnstrecken mit einer Gesamtlänge von rund 2 165 km. Davon entfielen auf
- die ÖBB-Infrastruktur AG rund 2 100 km,
- die Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH rund 25 km und
- die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH rd. 16 km und
- die Aktiengesellschaft der Wiener Lokalbahnen rund 25 km.
Die betroffenen Eisenbahnstrecken sowie die einzelnen Teilstreckenabschnitte mit Angabe ihrer Länge und des Verkehrsaufkommens können dem als Download zur Verfügung stehenden Bericht und der dazugehörigen Karte entnommen werden. Das angeführte Verkehrsaufkommen wurde für Strecken der ÖBB-Infrastruktur AG auf ganze 1000 und für Strecken von Privatbahnen auf ganze 100 aufgerundet.