Dritter Durchführungsbericht der Europäischen Kommission

Bericht der Europäischen Kommission über die Durchführung der Umgebungslärmrichtlinie gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2002/49/EG. Der dritte Durchführungsbericht wurde im März 2023 veröffentlicht.

Gemäß Artikel 11 der Umgebungslärmrichtlinie legt die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle fünf Jahre einen Bericht vor. Der Bericht muss eine Überprüfung der akustischen Umgebung sowie aller verfügbaren Maßnahmen für eine Minderung des Umgebungslärms, der Ergebnisse anderer EU-Rechtsvorschriften zur Regulierung von Lärmquellen sowie eine Bewertung der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen der Gemeinschaft umfassen. In diesem nunmehr dritten Durchführungsbericht wird die Situation seit der Veröffentlichung des zweiten Berichts behandelt.

Nach den Erkenntnissen der Europäischen Umweltagentur (EEA) ist Lärm nach der Luftverschmutzung der zweitwichtigste Faktor für umweltbedingte Erkrankungen. Eine längere Exposition gegenüber einem hohen Maß an Lärmbelastung kann schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen nach sich ziehen, darunter Bluthochdruck, Herz-Kreislauf Erkrankungen und vorzeitige Todesfälle, und die physische und psychische Gesundheit sowie das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen (u. a. durch chronische Störungen wie ein hohes Maß an Schlafstörungen, Stress und/oder Belästigung). 20 % der EU-Bevölkerung – einer von fünf Menschen in allen Altersgruppen – leben in Gebieten mit gesundheitsschädlichem Lärmpegel.

Die Harmonisierung der Bewertungsmethoden im Jahr 2018 und die Harmonisierung der Bewertungsmethoden für gesundheitsschädliche Auswirkungen im Jahr 2022 führen durch die Standardisierung der Ansätze zu einer besseren Angleichung der Bewertungsverfahren in der EU. Die Betroffenmeldungen der Mitgliedsstaaten aus der Lärmkartierung 2022 werden erst analysiert und sind in diesen Bericht der Europäischen Kommission noch nicht eingeflossen.

Veröffentlicht am 22.03.2023, BMK V/11

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