Bekämpfung von Umgebungslärm

Die Umgebungslärmrichtlinie ist eine zentrale Regelung zur Lärmbekämpfung auf EU-Ebene. Seit 2007 sind alle 5 Jahre Lärmkarten und Aktionspläne zu erstellen.
 

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Kartierung der Lärmbelastung an hochrangiger Verkehrsinfrastruktur und in Ballungsräumen vor, damit darauf aufbauend gezielt Maßnahmen zur Lärmbekämpfung gesetzt werden können. Die Karten stellen auch wichtige Grundlagen für die Vermeidung zukünftiger Probleme dar. Das Ausmaß der Betroffenheit ist durch die Kartierung EU-weit dokumentiert und zeigt den Handlungsbedarf auf.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie bezeichnet als Umgebungslärm "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ... ausgeht;"

Die Richtlinie ist das wichtigste Instrument auf EU-Ebene, um das Ausmaß der Lärmbelastung nach vergleichbaren Kriterien zu identifizieren. Seit dem Jahr 2007 sind Lärmkarten zu erstellen, die eine Basis für Maßnahmen sowohl auf Seite der EU wie auch im Mitgliedstaat sind.

Neben der Erstellung von Lärmkarten und Aktionsplänen sieht die Richtlinie auch die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit als unverzichtbaren Bestandteil der Lärmbekämpfung. Auch der Schutz ruhiger Gebiete ist vorgesehen.

 

Lärmkarten und Aktionspläne sind alle 5 Jahre zu erstellen für:

  • Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio Kfz/Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr
  • Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr

 

Es muss betont werden, dass die Richtlinie keine Grenzwerte festlegt und keine bestimmten Maßnahmen vorschreibt, die in den Aktionsplänen zu ergreifen sind.

Veröffentlicht am 10.01.2019