Böller und Feuerwerke

Feuerwerke gibt es bei ganz besonderen Anlässen und bei den Feierlichkeiten zum Jahreswechsel. Aber nicht alle freuen sich darüber. Lärm und Luftschadstoffe stellen eine Belastung für Mensch, Tier und Umwelt dar. Knallkörper können schwere – im schlimmsten Fall sogar dauerhafte – Gehörschäden verursachen, besonders wenn sie in kurzer Entfernung zum Ohr explodieren.

Feuerwerkskörper werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit klassifiziert. Für die Verwendung im privaten Bereich sind nur die Kategorien F1 und F2 zugelassen - das sind Feuerwerkskörper, die 

  • eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen (F1) oder 
  • eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel besitzen (F2)

Für Besitz oder Verwendung von Feuerwerkskörpern einer höheren Kategorie ist bereits der Nachweis von Sachkunde oder Fachkenntnis erforderlich.

 

Unter die Kategorie F2 fallen beispielsweise die zu Silvester im Privatbereich üblicherweise eingesetzten Feuerwerksraketen. Ihre Verwendung ist im Ortsgebiet bereits verboten, sofern nicht eine entsprechende Ausnahme vorliegt.

Ausnahmen können von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister erlaubt werden, soweit keine unzumutbare Lärmbelastung zu befürchten ist oder die Verwendung erfolgt im Rahmen einer entsprechend bewilligten Veranstaltung.

Ein Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände gilt generell auch in der Nähe von

  • Kirchen und Gotteshäusern,
  • Krankenanstalten,
  • Kinder-, Alters- und Erholungsheimen,
  • Tierheimen,
  • Tiergärten

sowie

  • in der Nähe von Menschenansammlungen oder
  • in sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung.

Der maximal zulässige Schalldruckpegel ist in den nach dem Pyrotechnikgesetz geltenden Sicherheitsanforderungen je Kategorie für bestimmte Abstände festgelegt. Bei geringeren Abständen kann der Schalldruckpegel aber gleich einmal deutlich höher liegen. Um Hörschäden zu vermeiden, sollte man sich daher von gezündeten Feuerwerkskörpern möglichst fern halten und einen passenden Gehörschutz, z.B. Ohrstöpsel, tragen.

So dürfen Feuerwerke der Kategorie F2 beispielsweise einen Schalldruckpegel von 120 dB in 8 m Entfernung aufweisen. In 2 m Entfernung erreicht der Schalldruck bereits mehr als 10-fache! Bei illegalen Knallern ist die Lautstärke unkalkulierbar. Bereits einmalige Ereignisse mit zu hoher Schallintensität können zu dauerhaften Gehörschäden führen.

Für ältere Menschen und Kleinkinder bedeutet der Lärm von Knallkörpern einen großen Stressfaktor und auch Wild- und Haustiere leiden aufgrund ihres guten Gehörs sehr stark darunter.

Neben den Auswirkungen durch Lärm wirken sich Feuerwerke auch durch die Verbrennungsrückstände auf die Umweltqualität aus. Abgase und Qualm von Feuerwerkskörpern enthalten Feinstaub – feinste lungengängige Staubpartikel, Chemikalien und Schwermetalle. Diese unsichtbaren Teilchen dringen tief in unsere Atemwege ein, belasten unsere Böden, gelangen in Gewässer und damit in den Nahrungskreislauf von Mensch und Tier.

Es gibt also viele gute Gründe, auf Feuerwerkskörper zu verzichten. Umweltverträgliche Alternativen zu Feuerwerken bieten etwa fachkundig durchgeführte Lasershows oder Silvesterwanderungen in der freien Natur. Einzigartige Atmosphäre und faszinierende Stimmung ohne Lärm, Feinstaub, Abfallberge und Verletzungsgefahr!

Veröffentlicht am 21.12.2023, BMK V/11