Schneller ist lauter - Langsamer ist leiser
Die Geschwindigkeit ist für die Entstehung von Lärm im Straßenverkehr entscheidend: Mit zunehmender Geschwindigkeit steigt der Schalldruckpegel deutlich an.
In der Abbildung mit den längenbezogenen Schallleistungspegeln ist angegeben, welche Emission von der Straßenachse ausgeht, wenn ein Pkw oder ein Lkw pro Stunde auf Asphaltbeton auf der Straße fährt. Dieser Pegel ist die Basis für die Berechnung der Lärmbelastung an der Straße.
- Verkehrsberuhigte Zonen mit 30 km/h können gegenüber 50 km/h im Ortsgebiet eine Reduktion des Lärmpegels um rund 4 dB bringen. Diese Lärmreduktion entspricht einer Reduktion des Verkehrsaufkommens um mehr als die Hälfte.
- 80 km/h statt 100 km/h bzw. 100 km/h statt 130 km/h bewirken bei Pkw eine Abnahme des Pegels um rund 2 dB.
Hier ist bereits berücksichtigt, dass das Geräusch länger einwirkt, wenn das Fahrzeug mit geringerer Geschwindigkeit unterwegs ist.
Der maximale Vorbeifahrtpegel - in der Abbildung zum Beispiel in 7,5 m Entfernung dargestellt - ist die Lautstärke, mit welcher das Fahrzeug im Moment des Vorbeifahrens gehört wird. Sie ist stärker von der Geschwindigkeit abhängig, d.h. Temporeduktionen werden beim Vorbeifahrtpegel deutlicher wahrgenommen.
- Mit 30 km/h ist der Maximalpegel der Vorbeifahrt eines Pkw gegenüber 50 km/h um rund 6 dB leiser.
- Mit 80 km/h statt 100 km/h ist der Maximalpegel der Vorbeifahrt eines Pkw um rund 3 dB leiser.
Beim Pkw wird das Gesamtgeräusch fast ausschließlich vom Rollgeräusch der Reifen gebildet, das Antriebsgeräusch spielt nur bei niedrigen Geschwindigkeiten eine Rolle. Beim Lkw wird das Rollgeräusch ab rund 50 km/h zur dominierenden Geräuschquelle.
Die angeführten Reduktionspotenziale können je nach Fahrbahnoberfläche variieren.